Die E-Rechnung wird Pflicht!
Online-Glossar für Back Office Management & Eingangsrechnungen
Optimieren Sie Ihr Back Office Management – ohne erforderliche Softwareinstallation!
Unser Rechnungsmanagement online erleichtert Ihnen die Verarbeitung und Verwaltung von Eingangsrechnungen in verschiedenen Branchen wie Bäckerei, Schreinerei, Tischlerei, Industrie, Telekommunikation & IT, Immobilienverwaltungen, Gastronomie, Hotels und Fitnessstudios.
Sparen Sie bis zu 70% Verwaltungsaufwand und -kosten!
Es gibt 11 Einträge in diesem Verzeichnis, die mit dem Buchstaben A beginnen.
A
Aareon
Bietet SaaS-Lösungen für die Immobilienwirtschaft, so z.B. das bewährte ERP-System für die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Wodis Sigma. BOMITO eignet sich hier perfekt für die Eingangsrechnungsverwaltung für die Immobilienwirtschaft, dank zahlreicher Schnittstellen, wie Immoware24, Wodis, uvm.
Abschlussbuchung / Jahresabschluss buchen
Die Abschlussbuchung ist ein zentraler Bestandteil des betrieblichen Rechnungswesens und bezeichnet alle Buchungen, die am Ende eines Geschäftsjahres durchgeführt werden, um die Konten der Buchführung abzuschließen. Ziel ist es, die Salden der Erfolgskonten (Aufwendungen und Erträge) in die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) zu überführen und die Bestandskonten (Aktiva und Passiva) in die Bilanz einfließen zu lassen. Abschlussbuchungen dienen der ordnungsgemäßen Erstellung des Jahresabschlusses nach handels- und steuerrechtlichen Vorschriften. Sie schaffen eine saubere Grundlage für die Bewertung der Unternehmenslage, die Bilanzanalyse und die Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinns.
Aktiva - Was sind Aktiva?
Aktiva bezeichnen in der Buchführung alle Vermögenswerte eines Unternehmens, die in der Bilanz auf der linken Seite aufgeführt werden. Sie zeigen, wie das Kapital im Unternehmen verwendet wird – also wofür es eingesetzt wurde. Aktiva umfassen beispielsweise Anlagevermögen wie Maschinen oder Gebäude sowie Umlaufvermögen wie Kassenbestände, Bankguthaben oder Forderungen.
Anti Fraud
„Fraud“ bedeutet übersetzt etwa „Betrug“. Das konsequente BOMITO Anti-Fraud Konzept schützt zuverlässig bei Datenerfassung und -nutzung (IBAN Check) und durch Tracking „ungewöhnlicher Aktivitäten“ und eine permanente Prüfung auf Angriffe.
API
API ist die Abkürzung für Application Programming Interface, also Programmierschnittstelle. APIs sind Regelwerke, die es Softwareanwendungen ermöglichen, miteinander zu kommunizieren. Sie ermöglichen den Austausch von Daten, Funktionen und Funktionalitäten
API-Anbindung
Eine API-Anbindung (Application Programming Interface) ist eine Schnittstelle, die es verschiedenen Software-Systemen ermöglicht, automatisiert miteinander zu kommunizieren und Daten auszutauschen. Sie ist das Rückgrat moderner, digitaler Prozesse und ermöglicht es Unternehmen, Workflows zu automatisieren, Daten in Echtzeit zu synchronisieren und Systembrüche zu vermeiden. Die API stellt eine strukturierte Programmierschnittstelle dar. Über sie können externe Systeme (z. B. Buchhaltungssoftware, Shopsysteme oder ERP-Lösungen) automatisch Daten senden oder empfangen – ohne dass manuell eingegriffen werden muss. BOMITO bietet leistungsfähige, integrierte Schnittstellen, die eine einfache und sichere Anbindung an Drittsysteme ermöglichen – darunter DATEV, ERP-Systeme, Hotel-Software oder Warenwirtschaft. So wird die digitale Verwaltung nicht nur effizient, sondern auch zukunftssicher gestaltet.
Aufbewahrungsfrist
Die gesetzliche Aufbewahrungsfrist für steuerrelevante Belege in Deutschland beträgt in der Regel 10 Jahre. Innerhalb dieser Zeit müssen Originalbelege jederzeit auffindbar und lesbar sein – auch digital. BOMITO stellt die GoBD konforme Aufbewahrung für mindestens diesen Zeitraum sicher.
Aufbewahrungspflicht Rechnungen / digitale Rechnungen archivieren
Die Aufbewahrungsfrist für Rechnungen bezeichnet den gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraum, in dem Unternehmen Rechnungen und buchhalterische Belege aufbewahren müssen. In Deutschland beträgt diese Frist gemäß § 14b UStG und § 147 AO in der Regel 10 Jahre – unabhängig davon, ob es sich um Eingangs- oder Ausgangsrechnungen handelt. Die Frist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die Rechnung ausgestellt wurde. Die ordnungsgemäße Archivierung ist essenziell, um bei Betriebsprüfungen oder Nachweispflichten gegenüber dem Finanzamt rechtlich abgesichert zu sein. Achtung: Auch digitale Rechnungen unterliegen der Aufbewahrungspflicht und müssen unveränderbar, vollständig und lesbar archiviert werden – idealerweise DSGVO- und GoBD-konform. BOMITO archiviert alle Ihre Rechnungen sicher und GoBD konform, auch über die gesetzliche Aufbewahrungsfrist hinaus.
Ausgangsrechnung
Eine Ausgangsrechnung ist eine Rechnung, die ein Unternehmen an seine Kunden stellt, wenn es Waren verkauft oder Dienstleistungen erbringt. Sie dokumentiert die Forderung gegenüber dem Kunden und enthält alle gesetzlich vorgeschriebenen Rechnungsangaben nach § 14 UStG. Die Ausgangsrechnung bildet die Grundlage für die Verbuchung von Umsatzerlösen sowie der darin enthaltenen Umsatzsteuer. Sie wird in der Buchführung auf dem Debitorenkonto und dem Umsatzerlöskonto erfasst.
ausgewogene Fremdkapitalquote: Vorteile
Eine gesunde Mischung aus Eigen- und Fremdkapital ist entscheidend für eine nachhaltige Finanzierung. Vorteile einer ausgewogenen Fremdkapitalquote sind z.B. eine Hebelung des Eigenkapitals (Leverage-Effekt), Erhaltung der Liquidität und mögliche steuerliche Vorteile durch abzugsfähige Zinsen.
Ausnahmen zur E-Rechnungspflicht
1. Kleinbetragsrechnungen: Rechnungen mit einem Gesamtbetrag von bis zu 250 Euro (brutto) sind von der E-Rechnungspflicht ausgenommen. Diese Ausnahme ermöglicht eine unkomplizierte Rechnungsstellung bei kleinen Transaktionen. 2. B2C-Rechnungen (Business-to-Consumer) Rechnungen an Privatpersonen unterliegen nicht der E-Rechnungspflicht. Ob im Handel oder Dienstleistungsbereich – Papierrechnungen oder einfache digitale Formate wie PDF-Rechnungen sind hier weiterhin zulässig. 3. Barverkäufe: Rechnungen, die bei sofortiger Barzahlung oder Kartenzahlung erstellt werden, sind von der Pflicht ausgenommen. Dies betrifft vor allem Branchen wie Einzelhandel, Gastronomie und Hotellerie, wo Bezahlungen unmittelbar erfolgen. 4. Nicht steuerbare Umsätze: Geschäfte, die nicht der deutschen Umsatzsteuer unterliegen, fallen nicht unter die E-Rechnungspflicht. Dazu gehören: Innergemeinschaftliche Lieferungen, Exportgeschäfte außerhalb der EU, Steuerfreie Dienstleistungen nach § 4 UStG. 5. Besondere Branchen: Einige Branchen sind von der E-Rechnungspflicht befreit, insbesondere:Gesundheitswesen: Steuerbefreite medizinische Leistungen. Bildungswesen: Steuerfreie Bildungsdienstleistungen. 6. Technische Ausnahmen: Kleinstunternehmen oder Betriebe mit unzureichender technischer Ausstattung können unter bestimmten Bedingungen eine temporäre Ausnahme von der E-Rechnungspflicht beantragen. 7. Sonderregelungen für Kleinstunternehmen. Unternehmen mit einem sehr geringen Jahresumsatz können sich unter bestimmten Voraussetzungen von der E-Rechnungspflicht 2025 befreien lassen: Gem. Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) 2025 sind Kleinunternehmer zwar von der Ausstellung von E-Rechnungen befreit, es bleibt aber dennoch auch hier bei der Empfangspflicht für E-Rechnungen ab 1. Januar 2025