Die E-Rechnung wird Pflicht!
Online-Glossar für Back Office Management & Eingangsrechnungen
Optimieren Sie Ihr Back Office Management – ohne erforderliche Softwareinstallation!
Unser Rechnungsmanagement online erleichtert Ihnen die Verarbeitung und Verwaltung von Eingangsrechnungen in verschiedenen Branchen wie Bäckerei, Schreinerei, Tischlerei, Industrie, Telekommunikation & IT, Immobilienverwaltungen, Gastronomie, Hotels und Fitnessstudios.
Sparen Sie bis zu 70% Verwaltungsaufwand und -kosten!
Es gibt 4 Einträge in diesem Verzeichnis, die mit dem Buchstaben O beginnen.
O
Onboarding
Initiales Setup – Onboarding und bei Bedarf Schulung durch spezialisierten Fachbereich. Es muss keine Software installiert werden. BOMITO ist daher jederzeit und überall erreichbar. Auf allen Endgeräten, vom Mobiltelefon bis zum Laptop. Lästige Softwareupdates entfallen dank hochverfügbarer und zentral geschützter Cloud Basierung.
Operativer Cashflow
Der operative Cashflow bezeichnet den Zahlungsmittelüberschuss aus dem laufenden Geschäft (z. B. Mieteinnahmen – Betriebskosten).
OPOS-Liste
Die OPOS-Liste – kurz für Offene-Posten-Liste – ist ein zentrales Instrument im Rechnungswesen, das alle noch nicht ausgeglichenen Forderungen und Verbindlichkeiten eines Unternehmens gegenüber Kunden (Debitoren) und Lieferanten (Kreditoren) auflistet. Sie zeigt, welche Rechnungen noch offen, fällig oder überfällig sind. Die OPOS-Liste hilft dabei, die Liquidität zu steuern, Zahlungseingänge zu überwachen und säumige Zahler frühzeitig zu identifizieren. Sie ist ein wesentliches Werkzeug für das Debitoren- und Kreditorenmanagement.
Originalbeleg
Ein Originalbeleg ist der ursprüngliche Nachweis einer geschäftlichen Transaktion, z. B. eine Rechnung, ein Kassenbon oder ein Lieferschein, der als Grundlage für die Buchführung und steuerliche Dokumentation dient. Er kann in Papierform oder digitaler Form vorliegen, solange er die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Der Originalbeleg muss unveränderbar und vollständig sein – egal ob auf Papier oder digital. Er dient als rechtlich anerkannter Nachweis gegenüber Finanzamt und Betriebsprüfer. Der Originalbeleg muss unveränderbar und vollständig sein – egal ob auf Papier oder digital. Er dient als rechtlich anerkannter Nachweis gegenüber Finanzamt und Betriebsprüfer.