Die E-Rechnung wird Pflicht!
Online-Glossar für Back Office Management & Eingangsrechnungen
Optimieren Sie Ihr Back Office Management – ohne erforderliche Softwareinstallation!
Unser Rechnungsmanagement online erleichtert Ihnen die Verarbeitung und Verwaltung von Eingangsrechnungen in verschiedenen Branchen wie Bäckerei, Schreinerei, Tischlerei, Industrie, Telekommunikation & IT, Immobilienverwaltungen, Gastronomie, Hotels und Fitnessstudios.
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Es gibt 9 Einträge in diesem Verzeichnis, die mit dem Buchstaben E beginnen.
E
E-Rechnung / eRechnung / elektronische Rechnung
Siehe auch digitale Rechnungen: Seit1.1.2025 müssen alle inländischen Unternehmen und Gewerbetreibende im B2B-Verhältnis E-Rechnungen gemäß der Euro Norm 16931 empfangen und verarbeiten können. BOMITO verarbeitet alle Formate wie z.B. „xml“ oder „ZUGFeRD“ gemäß CEN 16931. Die Anforderungen erfüllt u.A. die XRechnung, (XML-basiert, z.B. im öffentlichen Auftragswesen im Einsatz) , oder das hybride ZUGFeRD-Format, das ein PDF-Dokument und eine XML-Datei kombiniert.
EDI
EDI (Electronic Data Interchange) bezeichnet den elektronischen Austausch von Geschäfts- und Rechnungsdaten zwischen Unternehmen – standardisiert, automatisiert und ohne manuelle Eingriffe. Typische EDI-Dokumente sind z. B. Bestellungen, Lieferscheine oder Rechnungen. EDI kann konform zur EN 16931 sein, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Unternehmen, die EDI einsetzen, sollten sicherstellen, dass ihr System EN 16931-konforme Rechnungsformate erzeugt, um den Anforderungen der E-Rechnungspflicht (z. B. in Deutschland ab 2025) zu entsprechen.
EDIFACT
EDIFACT (Electronic Data Interchange for Administration, Commerce and Transport) ist ein internationaler Standard für den elektronischen Datenaustausch (EDI) zwischen Unternehmen. Dank seiner hohen Standardisierung ist EDIFACT besonders in der Logistik, im Handel und in der Industrie weit verbreitet. Zudem kann EDIFACT-konforme E-Rechnungsstellung den Anforderungen der EN 16931 entsprechen – ein wichtiger Aspekt im Zuge der E-Rechnungspflicht ab 2025.
Eingangsrechnung
Rechnungen von Lieferanten oder Dienstleistern für erbrachte Leistungen oder gelieferte Waren.
Eingangsrechnung buchen
Das Buchen einer Eingangsrechnung bezeichnet die ordnungsgemäße Erfassung einer erhaltenen Rechnung im Buchhaltungssystem eines Unternehmens. Dabei werden alle relevanten Informationen wie Lieferant, Betrag, Rechnungsdatum und Kostenstelle verbucht, um die Zahlung korrekt zuzuordnen und die Ausgaben nachvollziehbar zu dokumentieren. Die digitale Eingangsrechnungsbearbeitung – BOMITO – eine cloud basierte Online Lösung zur digitalen Buchhaltung, ermöglicht automatisierte Prozesse, spart Zeit und sorgt für revisionssichere Archivierung gemäß GoBD und DSGVO. Alle E-Rechnungen in allen digitalen Formaten gem. EN 16931 sowie analoge Rechnungen auf Papier werden verarbeitet.
Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)
Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist eine vereinfachte Methode zur Gewinnermittlung, die vor allem von Freiberuflern, Kleinunternehmern und Einzelunternehmen ohne Buchführungspflicht genutzt wird. Im Gegensatz zur Bilanzierung basiert die EÜR auf dem Zufluss- und Abflussprinzip, d. h. Einnahmen und Ausgaben werden in dem Moment berücksichtigt, in dem sie tatsächlich gezahlt werden. Vorteile: Die EÜR ist einfach und schnell durchzuführen und es ist kein Jahresabschluss oder doppelte Buchführung nötig. Die EÜR ist somit ideal für Unternehmen mit überschaubarem Verwaltungsaufwand. Eine EÜR erfasst einerseits die Einnahmen (z. B. Zahlungen von Kunden), andererseits die Ausgaben (z. B. Büromaterial, Reisekosten, Miete). Der Überschuss ergibt sich dabei durch die Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben. Erlaubt ist die EÜR für selbstständige, Freiberufler und Kleingewerbetreibende, sowie alle Unternehmen, die bestimmte Umsatz- und Gewinngrenzen nicht überschreiten.
eRechnung Übergangsfrist
Zwischen dem 01.01.2025 und dem 31.12.2027 gelten für die Ausstellung von eRechnungen bestimmte Übergangsregelungen. Allerdings müssen alle Unternehmen seit dem 01.01.2025 den Empfang, die Verarbeitung und die GoBD konforme Archivierung der E-Rechnung sicherstellen. All dies ist bei BOMITO garantiert. Bis Ende 2027 darf, bei einem Vorjahresumsatz von bis zu 800T€, als Ausnahmeregelung noch als Papierrechnung bzw. EDI fakturiert werden. Ab 1.1.2028 ist die Erechnung für alle B2B Umsätze obligatotisch.
eRechnungspflicht
Seit 01. Januar 2025 gilt für alle inländischen Unternehmen und Gewerbetreibende im B2B-Verhältnis die E-Rechnungs-Pflicht gemäß Euro Norm 16931. Papierrechnungen dürfen im B2B Bereich seit 01.01.2025 nur noch in Ausnahmen versendet werden.