Die E-Rechnung wird Pflicht!

Online-Glossar für Back Office Management & Eingangsrechnungen

Optimieren Sie Ihr Back Office Management – ohne erforderliche Softwareinstallation!

Unser Rechnungsmanagement online erleichtert Ihnen die Verarbeitung und Verwaltung von Eingangsrechnungen in verschiedenen Branchen wie Bäckerei, Schreinerei, Tischlerei, Industrie, Telekommunikation & IT, Immobilienverwaltungen, Gastronomie, Hotels und Fitnessstudios.
Sparen Sie bis zu 70% Verwaltungsaufwand und -kosten!

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Es gibt 5 Einträge in diesem Verzeichnis, die mit dem Buchstaben V beginnen.
V

Verarbeitungsstatus
Die Anzeige des Verarbeitungsstatus jedes Beleges im Detail und in Echtzeit bringt eine neue Transparenz für Einkauf, Controlling und Geschäftsleitung.

Verjährung Rechnung / Forderung verjährt / offene Forderung / Mahnwesen
Die Rechnungsverjährung bezeichnet den Zeitraum, in dem eine gestellte Rechnung rechtlich eingefordert werden kann. Nach Ablauf der Frist ist der Anspruch auf Zahlung nicht mehr gerichtlich durchsetzbar. In Deutschland gilt in der Regel eine Verjährungsfrist von 3 Jahren, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist (§ 195 BGB). Es gibt jedoch Ausnahmen, z. B. bei Werkverträgen, Kaufverträgen oder Steuerforderungen, die abweichende Verjährungsfristen haben können. Eine rechtzeitige Mahnung und das Festhalten an den gesetzlichen Fristen sind entscheidend, um Forderungen abzusichern.

Verschuldungskennzahlen
z. B. Eigenkapitalquote, Fremdkapitalquote

Verwaltungskosten
BOMITO spart bis zu 70% der Kosten in der Verwaltung in vielen Handwerksbetrieben, wie Bäckereien, Schreiner- und Tischlerbetriebe, Telekommunikation & IT, Immobilienmakler, Immobilienverwaltung, Fitnesscenter, Hotel- und Gastronomiebetriebe, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, und viele mehr.

Vorsteuer
Die Vorsteuer ist die Umsatzsteuer, die ein Unternehmer beim Einkauf von Waren oder Dienstleistungen an andere Unternehmen zahlt. Diese gezahlte Steuer kann im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung vom Finanzamt zurückgefordert werden, sofern der Unternehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Rechtliche Grundlage: Die Vorsteuer ist im deutschen Umsatzsteuergesetz (UStG), insbesondere in § 15 UStG, geregelt. Nur Unternehmer, die selbst umsatzsteuerpflichtige Leistungen erbringen, dürfen die gezahlte Vorsteuer als Vorsteuerabzug geltend machen. Die korrekte Erfassung der Vorsteuer ist essenziell für die Finanzbuchhaltung. Sie wird auf dem Vorsteuerkonto verbucht und regelmäßig mit der Umsatzsteuer verrechnet. Der Saldo wird an das Finanzamt abgeführt oder als Erstattungsanspruch geltend gemacht. Achtung': große Fehlerquelle bei unstimmigen E-Rechnungen. BOMITO prüft hier als Inklusiv-Service alle E-Rechnungen auf Richtigkeit, um den Vorsteuerabzug nicht zu gefährden.