Die E-Rechnung wird Pflicht!
Online-Glossar für Back Office Management & Eingangsrechnungen
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Unser Rechnungsmanagement online erleichtert Ihnen die Verarbeitung und Verwaltung von Eingangsrechnungen in verschiedenen Branchen wie Bäckerei, Schreinerei, Tischlerei, Industrie, Telekommunikation & IT, Immobilienverwaltungen, Gastronomie, Hotels und Fitnessstudios.
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Es gibt 6 Einträge in diesem Verzeichnis, die mit dem Buchstaben G beginnen.
G
GDPdU
Die GDPdU (Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen) sind eine Vorgabe der deutschen Finanzverwaltung aus dem Jahr 2001. Sie regeln, wie steuerrelevante Daten in digitaler Form aufbewahrt und bei Betriebsprüfungen zugänglich gemacht werden müssen. Ziel der GDPdU ist es, der Finanzverwaltung den Zugriff auf elektronische Buchführungsdaten zu ermöglichen – schnell, strukturiert und nachvollziehbar.
Gesamtkapitalrentabilität
Die Gesamtkapitalrentabilität – auch bekannt als Return on Assets (ROA) oder Return on Investment (ROI) – misst die Gesamtrendite auf das im Unternehmen eingesetzte Kapital, unabhängig von dessen Herkunft (Eigen- oder Fremdkapital). Sie zeigt, wie effizient ein Unternehmen mit dem gesamten zur Verfügung stehenden Kapital wirtschaftet. Berechnung: Gesamtkapitalrentabilität (%) = ((Jahresüberschuss + Fremdkapitalzinsen) / Gesamtkapital) × 100. Durch die Berücksichtigung der Fremdkapitalzinsen wird die Rentabilität vor Abzug der Kapitalkosten dargestellt – für eine umfassende Bewertung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Ein Zielwert liegt häufig zwischen 6 % und 10 %, je nach Branche und Unternehmensmodell.
Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)
Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) ist ein zentrales Element des Jahresabschlusses und zeigt, wie sich der Unternehmenserfolg innerhalb eines Geschäftsjahres zusammensetzt. Sie stellt Erträge und Aufwendungen gegenüber und ermittelt daraus den Jahresüberschuss oder -fehlbetrag – also den Gewinn oder Verlust. Die GuV ist für bilanzierende Unternehmen gemäß Handelsgesetzbuch (HGB) gesetzlich vorgeschrieben und dient sowohl der internen Unternehmenssteuerung als auch der Information von Finanzbehörden, Investoren und Banken.
GoBD konform
Die GoBD sind vom Bundesministerium der Finanzen veröffentlichte Richtlinien, die definieren, wie digitale Buchführungs- und Aufzeichnungssysteme in Deutschland zu handhaben sind. Sie gelten für alle Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler, die steuerrelevante Daten elektronisch erfassen, verarbeiten und speichern. Ziel der GoBD ist es sicherzustellen, dass digitale Buchhaltungsprozesse nachvollziehbar, unveränderbar, vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet erfolgen.
Gutschrift
Eine erforderliche Korrektur einer Rechnung kann u.A. über eine Gutschrift erfolgen – insbesondere bei Rücknahmen, Rabatten oder Preisnachlässen. Siehe hierzu auch weitere Möglichekeiten: Stornorechnung (Storno) oder in Form einer Korrekturrechnung. Die Korrekturen müssen dabei klar und nachvollziehbar sein, die Originalrechnung muss eindeutig referenziert werden (z. B. durch Rechnungsnummer und -datum) und die korrigierte Rechnung muss alle Pflichtangaben gemäß § 14 UStG enthalten.